Wichtige Bestimmungen zur Erlangung des Sachkundenachweises NÖ-Hundeführschein
1. Absolvierung des allgemeinen Teils (Theorie) der Ausbildung in der Dauer von mindestens 4 Stunden über das Wesen und Verhalten des Hundes nach § 2 der Verordnung;
2. Absolvierung des praktischen Teils der Ausbildung in der Dauer von mindestens 6 Stunden über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen nach § 3 der Verordnung; (Als praktische Ausbildung
wird auch jede Prüfung des ÖKV anerkannt; in diesem Fall muss nur die theoretische Ausbildung absolviert werden.);
3. Erlangung der Bestätigung über die positive Absolvierung der Ausbildung nach § 4 Abs. 1 der Verordnung.